Meisterstudium


In diesem Programm werden die Fähigkeiten und Kenntnisse der Studierenden aus dem Grundstudium weiterentwickelt und vertieft, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Praxis und musikalischen Ausdruck liegt.

Einzelheiten:

- Erarbeitung von Konzertprogrammen

 - Interpretations- und Ausdrucksschulung

 - Vermittlung musiktheoretischer Kenntnisse und musikalischer Hintergründe

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Spiel- und Gesangskenntnisse durch die Teilnahme an Konzerten oder Akademievorträgen zu verbessern.


Dauer und Umfang

Die Regelstudienzeit für das Meisterstudium beträgt 4 Semester.

Jedes Semester beinhaltet Unterricht in folgendem Umfang.

 - Künstlerischer Hauptfachunterricht (Einzelunterricht)

 - Kammermusik / Liedbegleitung (für Instrument)

 - Coaching / Korrepetition (für Gesang)

 - Meisterkurs 


Prüfungen:


Prüfungen finden alle zwei Semester durch Konzerte statt.

- für Klavier, Liedbegleitung, Streicher oder Bläser: Vortrag von Auszügen aus zwei oder drei Stücken aus unterschiedlichen Stilepochen mit einer Dauer von insgesamt 20 Minuten. Die Spieldauer beträgt insgesamt 10 - 15 Minuten. 

 - für Gesang: Auswendiger Vortrag von zwei Liedern und einer Arie. Die Vortragsdauer beträgt insgesamt 10 Minuten.

Das Meisterstudium endet mit einer Abschlussprüfung in Form eines Abschlusskonzerts. Die Prüfung beinhaltet den Vortrag von mindestens vier Stücken aus unterschiedlichen Stilepochen.

Die Spieldauer beträgt 50 - 60 Minuten.

Beginn des Semesters und Zulassungsvoraussetzungen

Wintersemester: 01. Oktober bis 31. März oder zum Sommersemester: 01. April bis 30. September.

 

Bachelorabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss

 - Deutschkenntnisse: Sofern Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist und Sie Deutsch nicht fließend sprechen, benötigen wir von Ihnen zum Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse ein Zertifikat mit einem Sprachniveau von mindestens B1.

 - Aufnahmeprüfung: Die Aufnahmeprüfung bestimmt sich nach Ihrer musikalischen Ausrichtung.

Klavier, Streicher oder Bläser: Vortrag von Auszügen aus drei Werken aus unterschiedlichen Stilepochen mit einer Dauer von insgesamt 45 Minuten. Die vorzutragenden Auszüge geben die Dozenten während der Aufnahmeprüfung vor. Die Spieldauer beträgt insgesamt 15 Minuten.

Liedbegleitung

  Vortrag eines repräsentativen Klaviersolostücks (Einzelsätze oder ganze Werke)

  Vortrag von zwei Gesangsstücken

  Die Gesangsstücke können Lieder oder Arien sein. Es ist Ihre Aufgabe, den Sänger / die Sängerin zur Aufnahmeprüfung mitzubringen.

  Blattspiel von mindestens zwei Werkausschnitten

Hauptfach Gesang: Auswendiger Vortrag von drei Liedern und einer Arie, davon mindestens zwei Werke in deutscher Sprache. Die Vortragsdauer beträgt insgesamt 10 - 15 Minuten.


Erforderliche Dokumente



Kopie des Passes
Kopie der Schulzeugnisse
Foto
Lebenslauf
Prüfungsprogramm 50 Minuten
Deutsch B1
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