Grundstudium
Das Grundstudium ist für Studierende der Instrumentalmusik (Klavier, Streicher, Bläser) oder für Sängerinnen und Sänger geeignet. Sie erhalten Einzelunterricht von unseren erstklassigen und weltbekannten Professoren und Dozenten.
Einzelheiten:
- Erarbeitung von Konzertprogrammen
– Interpretations- und Ausdrucksschulung
– Vermittlung musiktheoretischer Kenntnisse und musikalischer Hintergründe
Als Grundstudiumsstudent haben Sie die Möglichkeit, Ihre Leistung und Ihr Wissen über die Grundlagen zu verbessern.
Neben dem künstlerischen Programm bekommen Sie auch Unterricht in Musiktheorie.
Dauer und Umfang
Die Regelstudienzeit für das Grundstudium beträgt sechs Semester.
Jedes Semester beinhaltet Unterricht in folgendem Umfang:
- Künstlerischer Hauptfachunterricht
- Kammermusik / Liedbegleitung (für Instrument)
- Coaching / Korrepetition (für Gesang)
- Ensemble
- Musiktheoretische Fächer
Prüfungen
Die Prüfungen in den Hauptfächern und in den Ensemblefächern werden in konzertanter Form durchgeführt.
Die Prüfung umfasst folgende Punkte:
Hauptfächer:
Für Klavier, Liedbegleitung, Streicher oder Bläser: zwei oder drei Stücke, die unterschiedliche Stile der Epoche repräsentieren.
Für Gesang: Zwei Kunstlieder (Lieder) und eine Arie aus dem kollektiven Gedächtnis.
(20 Minuten)
Theoretische Prüfung:
Gehörbildung der Grundlagen der Musiktheorie (30-40 Minuten)
Beginn des Semesters und Zulassungsvoraussetzungen
Wintersemester: 01. Oktober bis 31. März oder zum Sommersemester: 01. April bis 30. September.
Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Grundstudium sind:
-Ein Schulabschluss (mittlere Reife, Fachabitur, Abitur oder vergleichbar)
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse, falls Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist und Sie Deutsch nicht fließend sprechen, benötigen wir ein Zertifikat mit einem Sprachniveau von mindestens B1.
- Bewertung der Aufnahmeprüfung richtet sich nach Ihrer musikalischen Ausrichtung.
Klavier, Streicher oder Bläser spielen Auszüge aus drei Werken unterschiedlicher Stilepochen, die jeweils 30 Minuten dauern. Die vorzutragenden Auszüge werden während der Aufnahmeprüfung von Ihren Dozenten vorgestellt. Insgesamt soll die Spieldauer etwa 10 bis 15 Minuten betragen.
Musikbegleitung
-Vortrag eines repräsentativen Klaviersolostücks (Einzelsätze oder vollständige Werke)
-Darbietung von zwei Gesangsstücken
Die Gesangsstücke sind den Sängern selbst überlassen, jedoch müssen sie die Stücke zur Aufnahmeprüfung selbst mitbringen.
Das Blattspiel von mindestens zwei Werkausschnitten.
Ein notwendiger Vortrag von drei Liedern und einer Arie, davon mindestens zwei Werke in deutscher Sprache. Die Dauer des Vortrags beträgt etwa 10 Minuten.
✓ | Kopie des Passes |
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✓ | Kopie der Schulzeugnisse |
✓ | Foto |
✓ | Lebenslauf |
✓ | Prüfungsprogramm 30 Minuten |
✓ | Deutsch B1 |
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